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Amputation & Nachsorge
Als Amputation (lat. amputatio) wird die Abtrennung eines Körperteils bezeichnet. Dabei wird zwischen der Amputation als chirurgischem Eingriff und der Amputation als Unfallfolge (traumatische Amputation) unterschieden. Die Amputation in Form eines ärztlichen Eingriffs wird durchgeführt als letzte Maßnahme, wenn das Leben des Patienten anders nicht zu retten oder eine Heilung des betroffenen Körperteils nicht zu erwarten ist oder in islamischen Ländern bei der Anwendung der Schari'a zur Bestrafung bestimmter Straftaten (Saudi-Arabien, Sudan).
Amputation als chirurgischer Eingriff Je nach Indikation wird zwischen der planmäßigen Amputation und der Notfallamputation unterschieden.
Planmäßige Amputation Indikationen Die meisten planmäßigen Amputationen von Gliedmaßen müssen in Folge der arteriellen Verschlusskrankheit durchgeführt werden. Die Indikation wird in aller Regel im Stadium IV gestellt, wenn ausgedehnte Gewebsnekrosen oder eine infizierte Gangrän mit drohender Sepsis vorliegen und gefäßchirurgische Maßnahmen ausgeschöpft sind oder nicht in Betracht kommen. Ausnahmsweise wird die Indikation auch im Stadium III gestellt, wenn die hier vorliegenden Dauerschmerzen nicht beherrschbar sind und die Lebensqualität des Patienten so hochgradig einschränken, dass die Amputation das „kleinere Übel“ darstellt. Die Amputationshöhe richtet sich nach der Qualität der Durchblutung, die mittels Angiographie festgestellt wird und nach der sinnvollsten Möglichkeit der prothetischen Versorgung. Am Bein kommt meist die Oberschenkelamputation etwa handbreit oberhalb des Knies (bei AVK vom Beckentyp) oder die Unterschenkelamputation etwa handbreit unterhalb des Knies (bei AVK vom Oberschenkeltyp) zur Anwendung. Die Amputation von Armen wegen arterieller Verschlusskrankheit ist eine Rarität.
Die zweithäufigste Indikation ist die diabetische Gangrän. Im Gegensatz zur AVK wird hier in der Regel die so genannte „Grenzzonenamputation“ angestrebt, also die Amputation möglichst distal, im soeben noch gesunden Bereich. Daher sind dies oft Amputationen der Zehen, des Vorfußes (Amputation bzw. Exartikulation im Chopart- oder Lisfranc-Gelenk) oder des Rückfußes (Pirogoff-Stumpf). Dieses Vorgehen, früher als „Salamitaktik“ eher verpönt, hat sich aufgrund von Verbesserungen des Wundmanagements, der systemischen Antibiotikatherapie sowie der Diabetes-Einstellung seit den 1990er Jahren breit durchgesetzt. Dennoch müssen immer noch viele Unter- oder Oberschenkelamputationen als „ultima Ratio“ durchgeführt werden.
Amputationen als Folge von Unfallverletzungen sind gegenüber den ersten beiden Indikationen selten. Angestrebt wird immer der Gliedmaßenerhalt, bei guten Verhältnissen können selbst größere traumatisch abgetrennte Gliedmaßenanteile immer häufiger replantiert werden. Bei Zerstörung des abgetrennten Abschnitts kann allerdings oft nur die Stumpfversorgung durchgeführt werden. Unbeherrschbare Wundinfektionen nach Verletzungen, ein ausgedehntes Compartmentsyndrom sowie offene Frakturen Grad IV, bei denen die Nerven oder Blutgefäße unwiederbringlich zerstört sind, zwingen zur Amputation. Die Amputationshöhe wird hier – ohne einem Schema zu folgen – soweit distal wie möglich gewählt. Die moderne Prothetik lässt die Versorgung nahezu jeden Stumpfes zu.
Sehr selten zwingen maligne Tumoren zur Amputation einer Gliedmaße. Dies sind meist Knochen- oder Weichteiltumore (Sarkome). In erster Linie wird hier die lokale Resektion des Tumors und Wiederherstellung der Knochenkontinuität durch spezielle Endoprothesen angestrebt.
Zur Zahl der Amputationen liegen für Deutschland keine Statistiken vor. Nach Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK wurden im Jahr 2002 mehr als 55.000 chirurgische Amputationen der unteren Extremitäten bei mehr als 41.000 Krankenhausfällen vorgenommen.[1] Nach anderen Angaben gibt es in Deutschland aktuell etwa 60.000 Amputationen pro Jahr. Im europäischen Vergleich ist das eine hohe Zahl. 70 Prozent der Amputationen betreffen in Deutschland Diabetiker. Sie hätten damit ein 10- bis 15-mal höheres Amputationsrisiko.
Durchführung Das Ergebnis der Rehabilitation nach Amputation hängt wesentlich von der Möglichkeit der Prothesenversorgung ab. Daher muss eine planmäßige Amputation so durchgeführt werden, dass ein möglichst gut zu versorgender Stumpf entsteht. Entscheidend ist hier die Weichteildeckung des knöchernen Stumpfes. Daher wird der Hautschnitt so gelegt, dass er ausreichend weit unterhalb der vorgesehenen knöchernen Amputationshöhe liegt.
Die Muskulatur wird dann so durchtrennt, dass sie als „Polster“ den knöchernen Stumpf umgibt. Zur sicheren Fixierung werden die Muskeln miteinander verbunden (Myoplastie) oder über Bohrlöcher direkt mit dem Knochenstumpf verbunden (Myodese). Die Hautnarbe soll abseits der Belastungszone des Stumpfes gelegt werden.
Die Hauptnerven werden weit nach proximal freigelegt und dort durchtrennt, sodass das Nervenende tief im Weichteilgewebe außerhalb der Belastungszone liegt. Hierdurch soll einer Verwachsung mit der Hautnarbe, einer Neurom-Bildung und Phantomschmerzen vorgebeugt werden.
In der ersten Phase der Nachbehandlung gilt es, zunächst eine gute Wundheilung zu erreichen. Wundheilungsstörungen oder Infekte sind vor allem bei den beiden häufigsten Gründen für Amputationen, arterielle Verschlusskrankheit und Diabetes, nicht selten. Zur Formung des Stumpfes, der für eine gute Prothesenversorgung möglichst zylindrisch sein sollte, erfolgt vom OP-Tag an regelmäßig die Anlage einer speziellen Bandage. Nach Heilung der Wunde und Rückgang der anfänglichen Schwellung wird der Stumpf meist mit einem "Liner" versorgt, einer elastischen Hülle, die den Stumpf weiter formt und über den später der Prothesenschaft angelegt wird.
Notamputation In verzweifelten Unfallsituationen kann es erforderlich werden, dass der Notarzt noch am Unfallort eine Amputation vornimmt. Dies betrifft in erster Linie Verschüttungsunfälle (Steinbruch, Bergbau, Erdbeben, Gasexplosionen), wenn eine Extremität eingeklemmt ist und der Verletzte, in Lebensgefahr schwebend, anders nicht gerettet werden kann. Bei Verkehrsunfällen ist dieses Vorgehen durch die weitreichenden Möglichkeiten der technischen Rettung nur in extrem seltenen Ausnahmefällen erforderlich.
Selbstamputation Bei der japanischen Mafia (Yakuza) kann ein Mitglied grobes Versagen durch Selbstamputation eines einzelnen Fingerglieds wieder gutmachen.
Amputation als Strafe In vielen Kulturen und Epochen wurden Amputationen als verschärfte Form der Körperstrafe durchgeführt, so. z.B. im christlichen Europa des Mittelalters (Abhacken der Hände als Strafe für schweren Diebstahl).
Von staatlicher Seite werden Amputationen im 21. Jahrhundert fast ausschließlich in weniger aufgeklärten islamisch geprägten Ländern auch als Strafe für bestimmte Verbrechen durchgeführt (z. B. Amputation der Hand als Bestrafung von Diebstahl). Beispiele aus den letzten Jahren hierfür sind Iran,[3] das nördliche Nigeria[4][5] und Saudi-Arabien. Dabei kann der Verurteilte in Saudi-Arabien wählen, ob die Amputation durch einen "Henker" (quasi "mit dem Beil") oder durch einen Chirurgen vorgenommen wird, den der Verurteilte bezahlen muss.
Streng genommen ist auch die Enthauptung (das Köpfen) eine Form der Amputation als Strafe.
Geschichte Bereits vor 3.000 Jahren im alten Ägypten wurden Amputationen vorgenommen. Forscher entdeckten jedoch auch schon auf Höhlenmalereien Darstellungen von Amputationen von Fingern. Diese Bilder stammen aus der Mittelsteinzeit (8000−6000 v. Chr.). Unbekannt ist, ob die Amputationen aus medizinischen oder rituellen Gründen stattfanden.
Der französische Chirurg Ambroise Paré führte Mitte des 16. Jahrhunderts als erster Amputationen mit Arterienligaturen aus, die die vorher gebräuchliche Kauterisierung ablösten.
Erste Hilfe und medizinische Versorgung bei unfallbedingten Amputationen Amputatversorgung durch einen Ersthelfer (Skizze)Bei dem Notfall einer traumatisch bedingten vollständigen (totalen) oder partiellen (subtotalen) Amputation werden Gefäße verletzt, was lebensbedrohliche Blutungen zur Folge haben kann. Ein Unterbinden dieser Blutungen ist primäres Ziel der Versorgung des Verletzten. Ist der Verletzte eingeklemmt, akut bedroht und in angemessener Zeit nicht befreibar, so erfolgt im äußersten Fall eine Notamputation durch den anwesenden Notarzt. Abhängig von der Situation des Verletzten werden zudem Maßnahmen zur Stabilisierung der Vitalfunktionen ergriffen (stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit, die Beatmung bei Atemstillstand bzw. Wiederbelebungsmaßnahmen bei einem Herz-Kreislaufstillstand) durchgeführt. Daneben wird ein eventuell auftretender Schockzustand entsprechend behandelt und eine angemessene Schmerztherapie mit hochpotenten Schmerzmitteln durchgeführt.
Zur Sicherung des abgetrennten Körperteils, des Amputats, erfolgt durch den Ersthelfer eine provisorische Lagerung in keimfreien Materialien wie Verbänden. Um eine eventuelle unfallchirurgische Rekonstruktion der Verletzung zu begünstigen, ist neben der keimfreien und trockenen Lagerung auch ein möglichst kühler Transport notwendig. Das eingewickelte Amputat wird dazu in einen sauberen Plastikbeutel gesteckt, welcher nach Verschluss in einem zweiten mit kaltem Wasser bzw. Eis gefüllten Beutel fixiert wird. Dabei ist darauf zu achten, dass das Amputat nicht mit Eis in Berührung kommt, um Erfrierungen und damit verbundene Gewebeschäden zu vermeiden. Nach Übergabe des Amputats erfolgt dessen Säuberung im Krankenhaus. Das Amputat sollte von dem Ersthelfer selbst nicht gereinigt werden, da er durch unsachgemäße Behandlung weitergehende Verletzungen verursachen kann, die eine Rekonstruktion unmöglich machen.
Bei einer subtotalen Amputation einer Extremität sollte die bestehende Hautbrücke nicht abgetrennt werden, da sie eine minimale Blutversorgung gewährleisten kann.
Kongenitale Amputation Von kongenitaler Amputation spricht man, wenn sich während einer Schwangerschaft durch Einreißen des Amnion Proteinbänder bilden, die fötale Körperglieder abschnüren, sodass bei der Geburt ganze Körperglieder fehlen. Es ist die extremste Form des Amniotisches-Band-Syndroms.
Nachsorge
Als Nachsorge bezeichnet man in der Medizin die planmäßige Nachuntersuchung von Patienten nach einer abgeschlossenen oder vorläufig abgeschlossenen Behandlung. Das Ziel der Nachsorge ist:
das Wiederauftreten der Erkrankung oder typische Komplikationen einer Krankheit oder auch ihrer Behandlung frühzeitig zu erkennen und so effektiver behandeln zu können, den Patienten im Umgang mit der Erkrankung auch im Alltag zu unterstützen, eine Dauerbehandlung an die Bedürfnisse des Patienten und den Krankheitsverlauf anzupassen. Während viele aufwendige Therapien (z. B. Operationen, Chemotherapie) im Krankenhaus oder in spezialisierten Zentren erfolgen, wird die Nachsorge in der Regel heimatnah, oft vom Hausarzt durchgeführt; sie kann aber auch einzelne Termine im Krankenhaus, evtl. mit aufwendigeren Untersuchungen wie bildgebende Verfahren, Herzkatheter o. ä. beinhalten. Die Nachsorge kann sich je nach Erkrankung über Wochen, Monate oder Jahre ausdehnen.
Typische Bereiche, in denen planmäßige Nachsorgen durchgeführt werden, sind:
Tumorerkrankungen und Leukämien und deren Behandlung. Der Schwerpunkt der Nachsorge liegt hier auf der Früherkennung von Tumorrezidiven, Überwachung von Therapiefolgen wie Störung der Blutbildung, aber auch der psychischen Unterstützung nach eingreifenden Operationen wie Brustamputation. Implantation von Herzschrittmachern oder ICD. Es wird der Kontakt der Elektroden zum Herzmuskel (Wahrnehmung der Herzaktionen und Reizschwelle der Schrittmacherimpulse) gemessen und der Ladezustand der Batterie kontrolliert. Moderne Schrittmachersysteme bieten darüber hinaus viele Möglichkeiten, Besonderheiten der Herzrhythmus aufzuzeichnen und die Schrittmachertätigkeit den Bedürfnissen des Patienten anzupassen. Nach Arbeitsunfällen kann eine Nachuntersuchung sinnvoll sein, um bleibende, entschädigungspflichtige Folgen des Unfalls zu beurteilen.
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Quelle: Div., Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Amputation, Stand: 10.01.2010 http://de.wikipedia.org/wiki/Nachsorge, Stand: 10.01.2010
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